HNPCC
Krankheitsbild
HNPCC ist die Abkürzung für "hereditäres
nichtpolypöses colorektales Karzinom". Dieser Name ist nicht sehr gut
gewählt, denn auch bei diesem Krankheitsbild entstehen die bösartigen
Tumore zunächst über die gutartige Vorstufe. Im Gegensatz zu der familiären
adenomatösen Polyposis (s. FAP) treten hier sehr viel weniger Polypen
auf, so dass das Vorliegen von HNPCC grundsätzlich nicht unterscheidbar
ist von dem Vorliegen eines sonst auftretenden bösartigen Dickdarmtumors.
Typisch ist allerdings das Auftreten in einem jüngeren Lebensalter.
Während üblicherweise Dickdarmkrebs eine Erkrankung des alten Menschen
ist (ca. ab 65 Jahre), tritt hier Dickdarmkrebs deutlich früher auf,
nämlich durchschnittlich mit etwa 40 Jahren, wobei auch 25 oder 30 Jahre
keine Seltenheit sind. Das Vorliegen von HNPCC wird dann vermutet, wenn
in der Familie bereits mehrere Menschen an Dickdarmkrebs erkrankt sind.
Es handelt sich um eine erbliche Veranlagung zur Bildung bösartiger
Tumore, wobei hier zwar der Dickdarm im Vordergrund steht, aber nicht
ausschließlich betroffen ist. Als nächsthäufigstes Organ können die
Gebärmutter, der Dünndarm oder auch die ableitenden Harnwege betroffen
sein. Oftmals aber nicht immer, sind die sogenannten Amsterdamer Kriterien
erfüllt.
Diese besagen:
- Mindestens 3 Familienmitglieder haben nachweislich Dickdarmkrebs, wobei ein Angehöriger mit den beiden anderen erstgradig verwandt sein muß.
- Wenigstens 2 aufeinanderfolgende Generationen sind betroffen.
- Bei mindestens 1 Patienten erfolgte die Diagnosestellung vor dem 50. Lebensjahr.
- Familiäre Polyposis muß ausgeschlossen sein.
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Symptome
Dickdarmkrebs im Rahmen des HNPCC-Syndroms weist die gleichen Symptome wie Dickdarmkrebs sonst auf. Grundsätzlich abklärungsbedürftiges Alarmsignal ist immer Blut im Stuhlgang und eine Änderung der Stuhlgewohnheiten. Weitere Anzeichen können unter Symptome bei Dickdarmkrebs nachgelesen werden.
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Diagnose
Wegweisend ist der Familienstammbaum. Wir empfehlen Ihnen zunächst unseren Online Test, um eine erste Einschätzung Ihres Risikos. Sollte hier das Aufsuchen einer Beratungsstelle empfohlen werden, empfehlen wir Ihnen sich bei uns oder einem der weiteren Zentren der Deutschen Krebshilfe (www.hnpcc.de) beraten zu lassen. Man wird Ihnen in diesem Gespräch alle Fragen beantworten können. Vielleicht wird man Ihnen sogar eine molekulargenetische Untersuchung anbieten können. Hierzu ist Tumorgewebe oder Blut von einem betroffenen Verwandten erforderlich. Sollte man die krankmachende Erbanlage „dingfest“ machen können, dann wird auf Wunsch bei Verwandten durch eine Blutuntersuchung festgestellt werden können, ob ein „normales“ oder familiär erhöhtes Risiko vorliegt. Nicht alle erstgradigen Verwandten erben das Risiko, sondern das Risiko ist 1:1. Konkret bedeutet diese Aussage, dass jedes Kind einer Person mit einer nachgewiesenen Veranlagung in den Erbanlagen ein 50% Risiko hat ebenfalls die Veranlagung geerbt zu haben. Das heißt noch lange nicht, dass man dann zwangsläufig an Krebs erkranken wird. Man sollte sich jedoch unbedingt über dieses Risiko informieren und entsprechende Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen wahrnehmen.
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Behandlung
Wenn bereits Dickdarmkrebs vorliegt, so muß der Tumor - genau wie bei dem sporadischen Dickdarmkrebs - mit der Entnahme der Lymph- und Gefäßbahnen entsprechend sorgfältig entfernt werden. Da bei HNPCC das Auftreten mehrerer Dickdarmtumore typisch ist, wird in anderen Ländern - wie beispielsweise den USA oder England - zum Zeitpunkt des Auftretens des ersten Dickdarmtumors mehr Dickdarm als sonst üblich bei der Operation entfernt. Hierdurch hofft man, einer erneuten Dickdarmkrebsentstehung entgegenzuwirken. In Deutschland wird zunächst davon ausgegangen, dass durch die jährlichen Dickdarmspiegelungen und Abtragung der Polypen genauso wirksam der Entstehung eines zweiten Dickdarmkrebses entgegengewirkt werden kann. In Kürze wird in Deutschland eine Studie durchgeführt werden, um als Ergebnis entsprechend den Vor- und Nachteil des einen oder des anderen Verfahrens herauszufinden. Nähere Informationen finden Sie unter "Studien".
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Vorsorge
Was wird bei Verdacht auf HNPCC empfohlen?
Der klinische Leitfaden zum Erkennen von HNPCC ist nach wie vor ein Familienstammbaum, in dem mehrere Krebserkrankungen aufgetreten sind, aber auch ein besonders frühes Erkrankungsalter auch ohne familiäre Krebshäufung. In diesen Fällen empfiehlt sich eine Beratung in einem erfahrenen Zentrum. Hier wird man feststellen können, ob man aufgrund der in der Familie bereits aufgetretenen Erkrankungen von einem erhöhten Erbrisiko ausgehen muß oder nicht. In diesem Fall haben die Nachkommen von Erkrankten zunächst ein 50%-iges Risiko die Veranlagung geerbt zu haben. Sollte ein Bluttest in der Familie möglich sein, so könnte das Ergebnis dieser Untersuchungen feststellen, dass nur das bevölkerungsübliche Risiko vorliegt, weil die krankmachende Erbanlage nicht weitergegeben wurde oder aber die Veranlagung wird im Blut nachgewiesen. Diese Untersuchung birgt somit die Gefahr einer nicht zu unterschätzenden psychischen Belastung. Aus diesem Grund sollte im Rahmen einer humangenetischen Beratung vor Durchführung einer Blutabnahme erfolgen. Auch wenn die Veranlagung nachgewiesen werden sollte, so heißt es nicht, dass man mit Sicherheit an Dickdarmkrebs erkranken wird. Gerade beim Dickdarm kann die Vorsorge und Entfernung der Polypen Krebs in vielen Fällen verhindern. Da sich die operative Strategie bei Vorliegen eines Tumors oder Polypen bei der erblichen Belastung möglicherweise ändern sollte, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme in einem erfahrenen Zentrum ggf. auch vor der chirurgischen Intervention.Bei Familien, bei denen sich aufgrund der Familiengeschichte der Verdacht auf ein erhöhtes Erbrisiko ergibt, empfiehlt sich eine intensivierte Vorsorge. Diese beinhaltet folgendes Vorsorgeprogramm:
Klinische Vorsorgeempfehlungen:
Ab dem 25. Lebensjahr (bzw. 5 Jahre vor dem Ersterkrankungsalter in der Familie) werden folgende Vorsorgeuntersuchungen empfohlen (lebenslange Vorsorge empfohlen):| Untersuchung | 1 x jährlich |
| Körperliche Untersuchung | 1 x jährlich |
| Abdomensonographie | 1 x jährlich |
| Komplette Dickdarmspiegelung | 1 x jährlich |
| Gynäkologische Untersuchung auf Gebärmutter- und Eierstockskrebs einschließlich transvaginaler Sonographie Urinzytologie | 1 x jährlich |
| Ösophago-Gastro-Duodenoskopie | 1 x jährlich |
| (nur bei familiär gehäuften Magenkarzinomen) | 1 x jährlich |
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Nachsorge
Die Darmkrebs spezifische Nachsorge richtet sich nach den Leitlinien und Empfehlungen der DGVS (Deutsche Gesellschaft für Verdauungs und Stoffwechselerkrankungen) und ist für Personen mit einem familiären Darmkrebsrisiko identisch mit den Empfehlungen für Erkrankte ohne familiäres Darmkrebsrisiko.
Wir empfehlen allerdings lebenslang eine jährliche Vorsorge
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Vererbung
Bei HNPCC liegt - genauso wie bei der familiären
adenomatösen Polyposis - ein sogenannter "autosomal dominanter Vererbungsmodus"
vor. Dies besagt, dass die Vererbung geschlechtsunabhängig erfolgt,
d.h. also, dass genauso viele Jungen wie Mädchen bzw. Männer wie Frauen
betroffen sein können. Dominant heißt, dass es ausreicht eine veränderte
Erbanlage von einem Elternteil zu erhalten, um entsprechend die Veranlagung
aufzuweisen. Allerdings, anders als bei der familiären adenomatösen
Polyposis, ist es hier so, dass nicht Jeder, der die Veranlagung trägt,
tatsächlich auch im Laufe seines Lebens einen Tumor ausbilden wird.
Man nennt dieses Phänomen eine verminderte Penetranz. Dennoch gibt es
heute keine Möglichkeit festzustellen, ob man, wenn man die Veranlagung
trägt, einen Tumor ausbilden wird oder nicht. Deshalb ist für Jeden,
der die Veranlagung trägt, das engmaschige Vorsorgeprogramm unbedingt
zu empfehlen.
Man kennt heute bereits mehrere sogenannte "Mismatch-Reparaturgene",
die zu der Ausbildung von HNPCC führen. Gelingt es, bei einem Angehörigen
in einer Familie eine solche veränderte Erbanlage nachzuweisen, so besteht
bei den Angehörigen die Möglichkeit durch eine Blutuntersuchung festzustellen,
ob die Veranlagung vorliegt oder nicht. Diese komplexen Zusammenhänge
sollten aber in einem ausführlichen Beratungsgespräch erläutert werden.
Ganz generell kann man sagen, dass im Rahmen des Verbundprojektes der
Deutschen Krebshilfe "Familiärer Darmkrebs" diese Untersuchung bei Familien
durchgeführt wird, die den Amsterdamer Kriterien entsprechen oder aber
bei Familien, bei denen der Verdacht auf HNPCC vorliegt, die Kriterien
nicht erfüllt werden, aber der Nachweis einer Mikrosatelliteninstabilität
in dem Tumor auf die erbliche Veranlagung hinweist. Letztendlich beweisend
ist allerdings nur der direkte Nachweis der veränderten Erbanlage im
Blut einer betroffenen Person aus einer HNPCC-Familie.
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